Klinik-Aufenthalt, plötzliche OP, Reha nach Unfall — und zuhause? Wer keinen Partner oder Angehörige hat, die einspringen, steht schnell vor einem Berg aus Wäsche, leerem Kühlschrank und ungestaubten Zimmern. Was viele nicht wissen: In genau diesen Fällen zahlt oft die gesetzliche Krankenkasse — vollständig oder zumindest mit deutlicher Erstattung.
Die Regelung steht in § 38 SGB V (Haushaltshilfe bei Krankheit). Für Pflegebedürftige greift zusätzlich § 45b SGB XI der Pflegekasse. In diesem Artikel bekommst du beide Wege verständlich erklärt, inklusive Antragsprozess, Erstattungshöhen und wie du eine passende Haushaltshilfe schnell findest.
§ 38 SGB V — Haushaltshilfe bei Krankheit erklärt
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn
- du krankenhausbedürftig oder in der Reha bist und deshalb den Haushalt nicht führen kannst,
- du wegen Krankheit den Haushalt vorübergehend nicht führen kannst (Anordnung durch Arzt),
- im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt (oder ein behindertes Kind) und keine andere Person im Haushalt es versorgen kann.
Die Dauer der Kostenübernahme ist unterschiedlich:
- Ohne Kind im Haushalt: in vielen Kassen bis zu 4 Wochen bei Klinik/Reha (Kann-Leistung, kassenabhängig)
- Mit Kind unter 12 Jahren: deutlich länger — bis zu 26 Wochen möglich, oft bis zur Genesung
- Bei schwerer Erkrankung (§ 37 SGB V): auch länger, aber dann meist als häusliche Krankenpflege eingestuft
Wie hoch ist die Erstattung 2026?
Die konkrete Erstattung hängt vom Kassenvertrag und der Region ab. Im Bundesdurchschnitt gilt:
| Modell | Erstattung | Kommentar |
|---|---|---|
| Kasse bezahlt Vertragspartner direkt | vollständig | Kasse rechnet ab, du zahlst 10 % Eigenanteil (min. 5 €, max. 10 €/Tag) |
| Selbst organisiert, Erstattung | ca. 15-25 €/Std. | je nach Kasse und Region; einige Kassen bis 30 €/Std. |
| Enge Angehörige (Ehepartner, Eltern) | meist nicht | nur Fahrtkosten und Verdienstausfall erstattet |
| Entfernte Verwandte (ab 2. Grad) | bis Kassensatz | Erstattung wie externe Kraft möglich |
Antrag stellen — Schritt für Schritt
So beantragst du Haushaltshilfe bei deiner Krankenkasse:
- Ärztliche Bescheinigung besorgen: Formular Muster 17 oder ärztliches Attest, das die Notwendigkeit der Haushaltshilfe und den voraussichtlichen Zeitraum bestätigt.
- Antragsformular der Kasse ausfüllen: Jede Kasse hat ein eigenes Formular (AOK, TK, Barmer, DAK jeweils online abrufbar).
- Angaben zur Person: Wer im Haushalt lebt (Kinder, Alter, andere Erwachsene), warum niemand anders die Aufgaben übernehmen kann.
- Angebot einreichen: Idealerweise mit vorgeschlagenem Anbieter, Stundenzahl, Stundensatz. Bei Vertragspartner der Kasse: Kasse organisiert selbst.
- Genehmigung abwarten: Bearbeitungszeit meist 5-14 Tage. Bei akuter Klinik-Einweisung geht es in vielen Kassen auch per Fax innerhalb 48 Std.
Welche Kassen zahlen wie?
Die Erstattungshöhen unterscheiden sich zwischen den Kassen. Grobe Orientierung 2026:
- AOK: Sätze regional unterschiedlich, meist 15-22 €/Std., viele regionale Vertragspartner
- TK Techniker Krankenkasse: bis ca. 25 €/Std., unkompliziert online beantragbar
- Barmer: ähnlich TK, mit App-Prozess
- DAK-Gesundheit: Vertragspartnernetz recht groß, Direktabrechnung häufig
- BKK / IKK: stark regional, immer Einzelfall
Ruf bei deiner Kasse an oder logge dich in die App ein — die genaue Rate für deine Region und deinen Fall bekommst du dort in wenigen Minuten.
Pflegekasse (§ 45b SGB XI) — der Entlastungsbetrag
Wenn du mindestens Pflegegrad 1 hast, bekommst du zusätzlich 125 € pro Monat als Entlastungsbetrag. Damit lassen sich unter anderem finanzieren:
- Reinigungskraft im Haushalt
- Alltagshilfe (Einkaufen, Botengänge)
- Betreuungsdienste in Kleingruppen
- Tagespflege-Zuzahlung
Wichtig: Der Anbieter muss nach Landesrecht als Betreuungs- oder Entlastungsangebot anerkannt sein. Viele Bundesländer haben dafür eine Liste im Sozialministerium. Eine "normale" Reinigungskraft ohne Anerkennung kann die Rechnung nicht direkt bei der Pflegekasse einreichen, aber du kannst sie über haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Einkommensteuer geltend machen.
Was übernimmt die Haushaltshilfe konkret?
Erstattungsfähig sind alle Tätigkeiten, die zur normalen Haushaltsführung gehören:
- Reinigung der Wohnung (Wischen, Saugen, Bad, Küche)
- Wäsche waschen, bügeln, aufhängen
- Einkaufen und Kochen
- Kinder versorgen (nur in den ersten Jahren, bis Kind selbst kann)
- Botengänge (Post, Apotheke)
Nicht abgedeckt: reine Pflege am Menschen (das ist häusliche Krankenpflege § 37 SGB V oder Pflegedienst), Kinderbetreuung nur zur Freizeitgestaltung, Handwerksarbeiten, Gartenpflege.
Kombinieren mit Steuerbonus
Der Betrag, den die Kasse übernimmt, ist erstattet — nicht mehr absetzbar. Aber alles, was du zusätzlich selbst zahlst (z. B. Eigenanteil, Zeit vor Genehmigung, private Extras), kannst du zu 20 % (max. 4.000 €/Jahr) als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abziehen.
Reinigungskraft oder Alltagshilfe für die Kassenrechnung buchen
Alle Anbieter mit ordentlicher Rechnung — genau das, was die Kasse für die Erstattung braucht.
Jetzt Helfer buchen →Häufige Fragen zur Haushaltshilfe der Krankenkasse
Zahlt die Krankenkasse Haushaltshilfe auch ohne Kind im Haushalt?
Ja, aber eingeschränkt. § 38 SGB V ist als Kann-Leistung formuliert — viele Kassen zahlen für Erwachsene ohne Kinder bis zu 4 Wochen nach OP, Reha oder schwerer Erkrankung. Frag konkret bei deiner Kasse nach: TK, Barmer, DAK und einige BKKs bieten das großzügig an.
Wie viel Eigenanteil zahle ich?
Wenn du volljährig bist, beträgt der gesetzliche Eigenanteil 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag. Bei Zuzahlungsbefreiung (2 % Belastungsgrenze deines Bruttoeinkommens erreicht, bei chronisch Kranken 1 %) entfällt der Eigenanteil komplett.
Kann ich meine Haushaltshilfe selbst aussuchen?
Ja, wenn deine Kasse die Erstattung wählt statt einen Vertragspartner zu schicken. Wichtig: Der Anbieter muss eine ordentliche Rechnung stellen können (Name, Anschrift, Steuernummer, Leistungsbeschreibung, Datum, Stunden). Du reichst die Rechnung bei der Kasse ein und bekommst die Erstattung überwiesen.
Was ist der Unterschied zwischen Haushaltshilfe und häuslicher Krankenpflege?
Haushaltshilfe (§ 38 SGB V) übernimmt Aufgaben rund um die Haushaltsführung (Reinigen, Kochen, Einkaufen). Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) umfasst medizinische Tätigkeiten am Menschen (Verbandswechsel, Medikamentengabe, Injektionen) und wird von ausgebildetem Pflegepersonal erbracht.
Zahlt die Kasse auch, wenn mein Ehepartner die Aufgaben übernimmt?
In der Regel nicht direkt — enge Angehörige (Ehepartner, Eltern, Kinder) im gemeinsamen Haushalt gelten als "vorrangig zur Übernahme verpflichtet". Wenn der Partner aber selbst berufstätig ist und Urlaub nehmen muss, erstattet die Kasse oft den Verdienstausfall bis zu einer Höchstgrenze.
Wie schnell wird der Antrag genehmigt?
Regulär 5-14 Werktage. Bei akuten Fällen (Klinikeinweisung, schwere Erkrankung) beantragst du telefonisch oder per Fax mit ärztlicher Bescheinigung — die meisten Kassen erteilen dann eine mündliche Vorab-Zusage innerhalb 24-48 Std. und schicken die schriftliche Bestätigung nach.